Zu meinen Mandanten zählt seit Jahrzehnten die deutsche Niederlassung eines weltweit tätigen Werkfinanzierers im Kfz-Bereich. Dabei geht es um zahlreiche Fragen des Darlehens-, Leasing- und Kreditsicherungsrechtes auch mit insolvenzrechtlichen Bezügen. Ich berate gerne bei Fragen zu bestehenden Vertragsbeziehungen und deren Abwicklung. Dabei steht zurzeit auch die Abwehr von Widerrufen durch Darlehens- und Leasingkunden (Schlagwort: „Widerrufs-Joker“) im Vordergrund – ein rechtlich sehr anspruchsvoller Bereich, da eine gefestigte ober- bzw. höchstrichterliche Rechtsprechung in diesem Segment bisher fehlt.
Ich lege besonderen Wert auf die rechtssichere Minimierung wirtschaftlicher Risiken, insbesondere im Hinblick auf den Ausfall von Forderungen und die Insolvenz des Geschäftspartners.
Bei der Bearbeitung ist mir besonders wichtig, die Reputation meiner Mandantschaft im sensiblen Bereich des Bankrechts sicherzustellen und bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen, dass ein säumiger Schuldner von heute ein potentieller Kunde von morgen ist.