Gewerberaummietrecht

Bei der Vermietung von Gewerberaum kommt es auf die präzise Ausgestaltung der Mietverträge ganz besonders an, um späteren Konflikten und Rechtsverlusten vorzubeugen. Deshalb leiste ich meinen Mandanten bereits bei den Vertragsverhandlungen Hilfestellung und entwerfe die passenden Verträge für das jeweilige Objekt und die beabsichtigte Nutzung.

Da das Recht der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ auch auf Gewerberaummietverträge Anwendung finden kann, gilt es bei der Vertragsgestaltung die umfassende Rechtsprechung zur Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln zu beachten. Von großer Bedeutung ist außerdem das gesetzliche Schriftformerfordernis für langfristige Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit, die für die Geschäftsraummiete typisch sind.

Ich helfe Ihnen sowohl bei der Begründung als auch im Verlauf eines Mietverhältnisses, die notwendigen Formalitäten einzuhalten, um die gewünschte Vertragsbindung zu erreichen bzw. aufrecht zu erhalten.